Selbstbestimmung

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Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, eigenverantwortlich und ohne Zwang über sein eigenes Leben zu entscheiden und es nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dieses Recht findet jedoch seine Grenzen dort, wo die Rechte anderer oder geltende Gesetze berührt werden.

Selbstbestimmung ist eng mit Autonomie verbunden und setzt die Fähigkeit voraus, bewusste und informierte Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den eigenen Werten sowie der Erwerb entsprechender Kompetenzen. Rechtlich ist Selbstbestimmung im Grundgesetz verankert, insbesondere im Artikel 2 als Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Darüber hinaus spielt sie eine zentrale Rolle in Bereichen wie der Behindertenhilfe und bei Entscheidungen am Lebensende.

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